Saisonarbeit im Gemüsegarten Deutschlands: Sertac Bilgin Ausnahmeregelung beim Mindestlohn

Sertac Bilgin, Wahlkreissieger des Bundestagswahlkreises 206 (Vorderpfalz) und CDU-Politiker aus dem Rhein-Pfalz-Kreis, warnt vor den gravierenden Auswirkungen der geplanten Mindestlohnerhöhung auf die landwirtschaftlichen Betriebe. Als Politiker in einer der wichtigsten Gemüseanbauregionen Deutschlands – der Vorderpfalz, häufig auch als „Gemüsegarten Deutschlands“ bezeichnet – fordert er eine differenzierte Regelung für Saisonarbeitskräfte.
„Der gesetzliche Mindestlohn ist grundsätzlich ein wichtiger und richtiger Pfeiler unserer sozialen Marktwirtschaft. Doch was gerecht ist, muss auch realistisch bleiben – insbesondere in der Landwirtschaft“, erklärt Bilgin.
Ein gutes Prinzip – aber nicht für jede Situation
Die Mindestlohnkommission hat jüngst eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns in zwei Stufen beschlossen:
• zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro,
• zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro.
Dieser Vorschlag gilt grundsätzlich auch für kurzfristige Saisonarbeitskräfte – ein Umstand, den Bilgin kritisiert:
„Saisonarbeitskräfte sind keine dauerhaft im System verankerten Arbeitnehmer. Sie kommen für wenige Wochen nach Deutschland, leisten harteArbeit. Aber investieren ihr Gehalt fast vollständig in ihren Herkunftsländern.
Bilgin fordert sachgerechte Differenzierung
Bilgin fordert daher, den gesetzlichen Spielraum für eine Sonderregelung bei Saisonarbeitsverhältnissen zu prüfen und konkret auszugestalten. Die Grundlage hierfür sieht er in bestehenden Ausnahmen im Mindestlohngesetz (MiLoG), wie sie heute schon für Ehrenamtliche oder Praktikanten gelten.
„Wir brauchen keine generelle Abwertung der Arbeit von Saisonkräften – aber wir brauchen dringend eine praxistaugliche, rechtssichere Lösung für unsere landwirtschaftlichen Betriebe. Es geht hier nicht um Ausbeutung, sondern um wirtschaftliches Überleben.“
Bilgin widerspricht dem Arbeitsministerium: „Das ist keine Diskriminierung – das ist Realität!“
Deutlichen Widerspruch findet Sertac Bilgin zu der Einschätzung des Bundesarbeitsministeriums, eine differenzierte Bezahlung von Saisonkräften sei eine „unzulässige Diskriminierung“.
„Wer behauptet, ein abgesenkter Mindestlohn für Saisonarbeiter sei Diskriminierung, verkennt die Realität auf dem Feld und im Markt“, erklärt Bilgin. „Diese Menschen leisten enorm viel – aber sie sind keine dauerhaft integrierten Beschäftigten in unserem System.“
Bilgin kritisiert zudem, dass das Arbeitsministerium seiner Meinung nach wirtschaftliche Vernunft mit moralischem Alarmismus verwechsele. Die pauschale Ablehnung jeglicher Differenzierung sei nicht sachlich begründet, sondern parteipolitisch motiviert.
„Es ist nicht Aufgabe des Arbeitsministeriums, die Landwirtschaft mit unrealistischen Vorgaben zu destabilisieren. Es ist Auftrag des Landwirtschaftsministeriums, für funktionierende Versorgung und Wettbewerbsfähigkeit zu sorgen – und dieser Verantwortung muss man gerecht werden.“
Bilgin fordert, dass nicht über die Köpfe der Bauern hinweg entschieden wird. Landwirtschaft braucht nicht mehr Ideologie, sondern mehr Realitätssinn – auch in der Lohnpolitik.

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